Die Erbschaftsteuer in Deutschland wird basierend auf dem Wert des vererbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben berechnet, wobei Freibeträge und progressive Steuersätze je nach Steuerklasse angewendet werden. Ehepartner, die in Steuerklasse I fallen, werden je nach Wert des Erbes mit 7 % bis 30 % besteuert und genießen Freibeträge von bis zu 500.000 €. Geschwister sowie Nichten und Neffen fallen in Steuerklasse II und zahlen zwischen 15 % und 43 % Erbschaftsteuer. Nicht verwandte Personen werden in Steuerklasse III eingeordnet und zahlen mindestens 30 % Steuern auf den Gesamtwert des Erbes.
Die Erbschaftsteuer in Deutschland variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Erbes. Ehepartner und Kinder zahlen in Steuerklasse I Steuersätze zwischen 7 % und 30 %, während Geschwister und Nichten/Neffen in Steuerklasse II zwischen 15 % und 43 % besteuert werden. Nicht verwandte Personen fallen in Steuerklasse III und zahlen mindestens 30 % Erbschaftsteuer.
Die Höhe des Freibetrags reicht von 20.000 bis zu 500.000 Euro und hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.