Eine vermögensverwaltende GmbH ist besonders interessant für Privatpersonen mit größerem Vermögen, die Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) generieren und ihre Steuerlast optimieren möchten. Auch Unternehmer und Immobilieninvestoren nutzen häufig dieses Modell, um Vermögenswerte langfristig aufzubauen und zu schützen. Besonders attraktiv ist sie, wenn regelmäßig hohe Gewinne erzielt werden, da eine GmbH von den niedrigeren Körperschaftssteuersätzen profitiert und weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Eine vermögensverwaltende GmbH bietet im Vergleich zur privaten Vermögensverwaltung vor allem steuerliche Vorteile, wie den geringeren Steuersatz auf Erträge und die Möglichkeit, Gewinne steuerbegünstigt innerhalb der GmbH zu reinvestieren. Vermögenswerte können so steuerlich optimiert wachsen. Zudem bietet die GmbH eine erhöhte Flexibilität bei der Gestaltung von Ausschüttungen und kann helfen, das private Vermögen besser vor potenziellen Haftungsrisiken zu schützen.
Die Kosten für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich fallen einmalige Kosten wie Notar- und Handelsregistergebühren an, die insgesamt zwischen 1.000 und 2.500 Euro liegen können. Zusätzlich sind laufende Kosten zu berücksichtigen, wie die Buchhaltung, Steuerberatung und eventuell Gebühren für die Gewerbeanmeldung. Je nach Umfang und Komplexität der Vermögensverwaltung können diese laufenden Kosten ebenfalls variieren.
Bei einer vermögensverwaltenden GmbH fallen hauptsächlich die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag an, die derzeit in Deutschland zusammen rund 15,825 % betragen. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Standort der GmbH variiert, wobei bestimmte Regelungen ermöglichen, die Gewerbesteuer effektiv zu senken oder zu vermeiden. Zu beachten ist außerdem die Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen an die Gesellschafter, die derzeit 25 % beträgt (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person eine vermögensverwaltende GmbH gründen. Dazu gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Es gibt keine besonderen Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes. Wichtig ist jedoch, dass die Gründer über das notwendige Kapital verfügen, um das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufzubringen, wobei bei der Gründung mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt werden muss.
Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH erfordert einige grundlegende Voraussetzungen. Zunächst ist die Einbringung eines Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro notwendig, von dem mindestens 12.500 Euro bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Zudem muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden, der die Regelungen zur Unternehmensführung und zu den Gesellschaftern festlegt. Darüber hinaus ist die Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Schließlich sollte die GmbH eine klare Struktur für die Vermögensverwaltung haben, die auch steuerliche Anforderungen berücksichtigt, um als vermögensverwaltend anerkannt zu werden.