Beratung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Vermögen sichern, Steuern optimieren und Nachfolge gezielt gestalten

Erbschaftsteuern können eine erhebliche Belastung für Hinterbliebene darstellen. Ob Familiennachlässe, Immobilien oder Unternehmensvermögen – die professionelle Beratung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unterstützt Sie dabei, Ihr Vermögen gezielt und steueroptimiert an die nächste Generation zu vererben.

30 Jahre Erfahrung

Spezialisiert auf Unternehmer & Erbschaften

Individuelle Beratung

Rechtssichere Lösungen


Wie gelingt steueroptimale Vermögensübertragung?

Gerade bei komplexen Nachfolgesituationen, Immobilienbesitz oder größeren Unternehmensbeteiligungen stehen Sie vor zahlreichen steuerlichen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten – von Freibeträgen über Schenkungen bis zur optimalen Nutzung von Familienstiftungen.

Wie gelingt es, Ihr Vermögen nicht nur zu sichern, sondern auch steuerlich optimal an die nächste Generation weiterzugeben? In diesem Beitrag von Klaus Düthorn, Steuerberater, erfahren Sie klar und verständlich, worauf es bei der Erbschaftsteuerberatung wirklich ankommt, wie Sie typische Fehler vermeiden und mit durchdachten Strategien Ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren können.

Ihr Nutzen: Praxiserprobte Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen – damit Sie Ihr Vermögen sicher, planvoll und im Sinne Ihrer Familie weitergeben.


Grundlagen der Erbschaftsteuer: Was wird besteuert und wie erfolgt die Berechnung?

In Deutschland werden Vermächtnisse, Erbschaften und Ansprüche auf den Pflichtteil steuerlich erfasst und unterliegen der Erbschaftsteuer. Sobald Vermögen im Todesfall auf eine andere Person übergeht, entsteht grundsätzlich eine Steuerpflicht – unabhängig davon, ob es sich um Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte handelt.

Wichtig: Schenkungen, die als sogenannte vorweggenommene Erbfolge noch vor dem Tod erfolgen, werden ebenfalls nach ähnlichen Grundsätzen besteuert und unterliegen der Schenkungsteuer. Das Finanzamt prüft dabei sämtliche Übertragungen und zieht sowohl das bewegliche als auch das unbewegliche Vermögen in die Bewertung ein.

Drei Personen in Businesskleidung beraten sich am Schreibtisch

Welche Vermögenswerte sind steuerpflichtig?

Für viele Erben ist zunächst entscheidend, welche Vermögenswerte tatsächlich steuerpflichtig sind:

  • Bargeld und Wertpapiere
  • Immobilien (selbstgenutzt und vermietet)
  • Betriebsvermögen und Unternehmensanteile
  • Kunstgegenstände und Sammlungen
  • Ansprüche aus Lebensversicherungen
  • Bestimmte Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrechte

Welche Vorgänge unterliegen der Erbschaftsteuer?

Erbschaften, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche zählen zu den zentralen Vorgängen, die in Deutschland der Erbschaftsteuer unterliegen. Sobald ein sogenannter Erbfall nach dem Tod eines Erblassers eintritt – also eine Person verstirbt und ihr Vermögen auf andere Personen übergeht – prüft das zuständige Finanzamt automatisch, ob und in welcher Höhe eine Steuer entsteht, und fordert die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung an. Dabei werden nicht nur klassische Erbschaften besteuert: Auch Vermächtnisse, also gezielte Zuwendungen einzelner Vermögenswerte an bestimmte Personen, sowie Pflichtteilsansprüche von nahen Angehörigen fallen unter die steuerlichen Regelungen.

Achtung: Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre zu Lebzeiten erfolgt sind, werden bei der Erbschaftsteuer ebenfalls berücksichtigt und unterliegen der Schenkungsteuer. Dies betrifft insbesondere größere Übertragungen von Immobilien, Unternehmensanteilen oder Geldbeträgen innerhalb einer Familie. Die Einbeziehung von Schenkungen stellt sicher, dass Vermögen nicht gezielt am Fiskus vorbeigeführt werden kann.

Nicht zuletzt sind bestimmte Sonderfälle zu beachten: So können etwa Immobilien mit Nießbrauchsvorbehalt übertragen werden – das bedeutet, dass die Immobilie zwar rechtlich den neuen Eigentümern gehört, die Nutzungsrechte aber weiterhin bei der übertragenden Person verbleiben. Auch solche Konstellationen werden steuerlich erfasst und müssen korrekt bewertet werden.

Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?

Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und auch der zu übertragenden Gegenstände, wie z.B. dem Hausrat, sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Begünstigten bzw. eingetragenen Erben:

Bewertung des gesamten Vermögens: Das Finanzamt legt den sogenannten gemeinen Wert zugrunde – also jenen Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. Hierzu zählen Immobilien (gegebenenfalls mit speziellen Bewertungsabschlägen), Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile sowie Gegenstände, wie Kunst oder Schmuck.

Zuordnung zur Steuerklasse: Diese richtet sich nach dem persönlichen Verhältnis zwischen Verstorbenen beziehungsweise den Schenkenden und den Empfängern des Vermögens. Ehepartner und Kinder profitieren von besonders günstigen Steuerklassen mit hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen; für entferntere Verwandte wie Enkel oder nicht verwandte Personen fallen dagegen geringere Freibeträge und höhere Steuersätze an.

Abzug von Freibeträgen: Nach Abzug etwaiger Schulden des Nachlasses sowie anerkannter Freibeträge ermittelt das Finanzamt die sogenannte steuerpflichtige Bereicherung – also jenen Betrag, auf den die tatsächlichen Steuern anfallen.

Anwendung des Steuersatzes: Je nach Steuerklasse wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der mit der Höhe des vererbten oder verschenkten Vermögens steigt.

Empfehlung: Bei größeren Nachlässen mit Immobilienbesitz oder Unternehmensanteilen empfiehlt sich eine frühzeitige individuelle Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater. Außerdem sollte stets geprüft werden, welche Steuerbefreiungen oder Versorgungsfreibeträge genutzt werden können, wenn man etwas erbt.

Freibeträge und Steuerklassen: Wer profitiert und wie unterscheiden sich die Belastungen?

Die gesetzlichen Freibeträge und die Einteilung in Steuerklassen bestimmen maßgeblich, wie hoch die tatsächliche Steuerlast im Erbfall ausfällt. Gerade für vermögende Privatpersonen, Unternehmer oder Immobilienbesitzer ist das Wissen um diese Regelungen entscheidend, um das Familienvermögen gezielt zu schützen und legale Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Freibeträge wirken, wie sie sich je nach Beziehung zum Erblasser unterscheiden und welche Rolle die Steuerklassen für die Erbschaftssteuerberatung spielen.

Die wichtigsten Freibeträge im Überblick

Freibeträge sind steuerfreie Beträge, bis zu deren Höhe eine Erbschaft oder Schenkung nicht besteuert wird. Sie gelten pro Empfänger und können bei geschickter Planung mehrfach in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Erbschaftsteuerfreibetrags hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab.

Wie gelingt es, Ihr Vermögen nicht nur zu sichern, sondern auch steuerlich optimal an die nächste Generation weiterzugeben? In diesem Beitrag von Klaus Düthorn, Steuerberater, erfahren Sie klar und verständlich, worauf es bei der Erbschaftsteuerberatung wirklich ankommt, wie Sie typische Fehler vermeiden und mit durchdachten Strategien Ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren können.

Wichtig: Gerade bei größeren Vermögen ist es ratsam, die steuerlichen Vorteile gezielt zu nutzen. Durch frühzeitige Schenkungen lässt sich unter anderem der persönliche Freibetrag alle zehn Jahre neu ausschöpfen – so kann ein erheblicher Teil des Vermögens steuerfrei übertragen werden. Dies ist besonders für Unternehmer sowie Immobilienbesitzer interessant, die ihr Vermögen über mehrere Generationen weitergeben möchten.

Steuerklassen: Einteilung nach persönlichem Verhältnis

Neben den Freibeträgen wirkt sich zudem die Zuordnung zu einer bestimmten Steuerklasse entscheidend auf die Steuerlast aus. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen:

Steuerstrategien für Unternehmer in Nürnberg

Steuerklasse I

Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerschaften, Kinder sowie Enkelkinder

Sie profitieren nicht nur von hohen Freibeträgen, sondern auch von vergleichsweise niedrigen Steuersätzen: Je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs liegen diese zwischen 7% und 30%.

Steuerstrategien für Unternehmer in Nürnberg

Steuerklasse II

Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen

Steuersätze zwischen 15% und 43%.

Steuerstrategien für Unternehmer in Nürnberg

Steuerklasse III

Alle übrigen Erwerber – entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen

Die Steuersätze reichen in dieser Gruppe von 30% bis 50%.

Für viele Mandanten ergibt sich daraus ein erheblicher Unterschied in der steuerlichen Belastung – vor allem dann, wenn größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile übertragen werden sollen. Eine individuelle Analyse der familiären Situation ermöglicht es, gezielt Vorteile zu nutzen und die Steuerlast nachhaltig zu senken.

So profitieren Sie von optimaler Gestaltung

Eine vorausschauende Nutzung der Freibeträge in Kombination mit einer strategischen Planung der Übertragungen ist der Schlüssel zur Minimierung der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Beispielsweise kann durch gestaffelte Schenkungen an Kinder oder Enkelkinder das steuerbegünstigte Vermögen über mehrere Jahre verteilt werden. Zudem bietet die Nutzung der Freibeträge für Ehepartner erhebliches Potenzial – etwa bei der Übertragung von Immobilien oder Betriebsvermögen.

Überdies eröffnen sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten durch Testamente, Familiengesellschaften oder Stiftungen des Erblassers. Hierbei empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch erfahrene Steuerberater, um steuerliche wie auch familiäre Ziele optimal miteinander zu verbinden.

Praxisbeispiel: Angenommen, eine Unternehmerin möchte ihre GmbH-Anteile im Wert von 1 Million Euro an zwei Kinder vererben. Durch geschickte Aufteilung und Nutzung der persönlichen Freibeträge kann sie einen erheblichen Teil des Vermögens steuerfrei weitergeben – insbesondere dann, wenn die Übertragungen rechtzeitig geplant und ggf. Freibeträge und Abschläge für Betriebsvermögen genutzt werden können.

Mit diesem Wissen können Sie gezielt prüfen, welche Optionen für Ihre persönliche Nachfolgegestaltung bestehen und welche Maßnahmen sinnvoll sind, um Ihr Vermögen effizient zu übertragen. Im nächsten Abschnitt zeigen wir Ihnen anhand konkreter Rechenbeispiele, wie sich unterschiedliche Erbsummen und familiäre Beziehungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer auswirken und welche Effekte sich durch eine professionelle Erbschaftsteuerberatung erzielen lassen.


Beispielrechnung: So wirkt sich die Erbschaftsteuer auf unterschiedliche Erbsummen aus

Ein praxisnahes Rechenbeispiel verdeutlicht, wie sich verschiedene Erbsummen und familiäre Beziehungen auf die Höhe der Erbschaft-/Schenkungsteuer auswirken. Gerade für vermögende Privatpersonen, Unternehmer oder Immobilienbesitzer ist es entscheidend, die konkreten Auswirkungen zu kennen, um gezielt planen zu können. Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand typischer Konstellationen, wie das Zusammenspiel von Freibeträgen, Steuerklassen und dem Wert des übertragenen Vermögens die Steuerlast beeinflusst.

Beispiel 1: Ehegatten und Immobilienvermögen

Situation: Nachlass von 950.000 € (800.000 € Immobilie + 150.000 € Bankguthaben) an Ehegatten

Freibetrag: 500.000 € + zusätzlicher Freibetrag für selbstgenutzte Immobilien

Ergebnis: 0 € Erbschaftsteuer 
(vollständig steuerfrei durch Freibeträge)

Beispiel 2: Kinder als Erben größerer Vermögen

Situation: 2 Kinder erben jeweils 500.000 € (insgesamt 1 Million €)

Freibetrag pro Kind: 400.000 €

Steuerpflichtig pro Kind: 100.000 € (Steuerklasse I, 11%)

Ergebnis: 22.000 € Erbschaftsteuer gesamt (11.000 € pro Kind)

Beispiel 3: Übertragung an Geschwister

Situation: Schwester erbt 350.000 € (Wohnung + Bargeld)

Freibetrag: 20.000 €

Steuerpflichtig: 330.000 € (Steuerklasse II, bis zu 30%)

Ergebnis: 82.500 € Erbschaftsteuer – erhebliche Belastung!

Drei Personen in Businesskleidung beraten sich am Schreibtisch

Auswirkungen individueller Gestaltungsmöglichkeiten

Diese Beispiele machen deutlich, wie stark sich die Steuerlast je nach Verwandtschaftsverhältnis und Höhe des vererbten Vermögens unterscheidet. Durch frühzeitige Planung und gezielte Nutzung von Schenkungen oder anderen Gestaltungsinstrumenten können Sie die Belastung erheblich reduzieren. So ist es möglich, durch mehrfache Ausnutzung der Freibeträge im Rahmen von Schenkungen alle zehn Jahre einen Großteil des Familienvermögens steuerfrei weiterzugeben – etwa indem Immobilienanteile oder Unternehmensbeteiligungen schrittweise übertragen werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur eigenen Berechnung

Um Ihre individuelle Situation besser einschätzen zu können, empfiehlt sich eine strukturierte Vorgehensweise:

1. Erfassen Sie alle relevanten Vermögenswerte (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile)

2. Prüfen Sie das Verwandtschaftsverhältnis zu den Begünstigten und ermitteln Sie die jeweils geltenden Freibeträge

3. Ziehen Sie etwaige Schulden oder Belastungen vom Nachlasswert ab Bereicherung – also jenen Betrag, auf den die tatsächlichen Steuern anfallen.

4. Berechnen Sie die steuerpflichtige Bereicherung für jede empfangende Person.

5. Wenden Sie den entsprechenden Steuersatz gemäß der Steuerklasse an

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erhalten Sie einen ersten Überblick über Ihre potenzielle Steuerlast und können gezielt Optimierungsmöglichkeiten identifizieren.

Wichtiger Hinweis: Die dargestellten Beispiele zeigen eindrucksvoll, wie wichtig eine individuelle Erbschaftsteuerberatung ist – insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder mehreren begünstigten Personen.

Steuerlast optimieren: Gestaltungsmöglichkeiten durch Schenkungen, Testamente und Familiengesellschaften

Viele vermögende Privatpersonen und Unternehmer möchten nicht nur Steuern sparen, sondern ihr Vermögen auch gezielt und rechtssicher weitergeben. Die Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung zeigt, dass eine frühzeitige Planung entscheidend ist, um steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und individuelle Wünsche hinsichtlich der Nachfolge zu realisieren. Im Folgenden erfahren Sie, wie verschiedene Instrumente, wie Schenkungen, testamentarische Gestaltungen und Familiengesellschaften in der Praxis eingesetzt werden können, um Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken und Ihr Vermögen generationenübergreifend zu sichern.

Schenkungen zu Lebzeiten gezielt nutzen

Durch frühzeitige Schenkungen lassen sich Freibeträge mehrfach ausschöpfen und die spätere Steuerbelastung deutlich senken. Viele Mandanten sind überrascht, dass der Gesetzgeber großzügige Möglichkeiten zur steuerfreien Übertragung von Vermögen eröffnet. Der sogenannte persönliche Freibetrag bei der Schenkungsteuer – beispielsweise 400.000 Euro pro Kind oder 500.000 Euro für Ehegatten – kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das bedeutet: Wer rechtzeitig beginnt und Vermögen in mehreren Etappen überträgt, kann erhebliche Teile seines Nachlasses steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.

Praxisnahes Beispiel: Herr Lehner besitzt vermietete Immobilien mit einem Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro. Er möchte seinen beiden Kindern jeweils einen Teil des Vermögens zukommen lassen. Mithilfe einer individuellen Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung plant er, in zwei zeitlich versetzten Schritten jeweils 400.000 Euro pro Kind zu übertragen – einmal heute, ein weiteres Mal nach Ablauf von zehn Jahren. Auf diese Weise nutzt er die vollen Freibeträge aus und minimiert die Schenkungsteuer auf ein Minimum. Zusätzlich können auch Enkelkinder oder andere nahestehende Personen in die Planung einbezogen werden, um weitere Freibeträge zu nutzen.

Wichtig ist dabei stets die sorgfältige Dokumentation gegenüber dem Finanzamt, sowie die Bewertung der übertragenen Vermögenswerte zum aktuellen Marktwert. Ein erfahrener Steuerberater prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Vermögenswerte sich für eine vorweggenommene Erbfolge eignen und wie sich Schenkungen optimal mit anderen Nachfolgelösungen kombinieren lassen. Auch eventuelle Risiken, wie spätere Wertsteigerungen oder die Absicherung des Schenkenden – zum Beispiel durch Nießbrauchrechte – werden im Rahmen einer individuellen Beratung berücksichtigt.

Wie gelingt es, Ihr Vermögen nicht nur zu sichern, sondern auch steuerlich optimal an die nächste Generation weiterzugeben? In diesem Beitrag von Klaus Düthorn, Steuerberater, erfahren Sie klar und verständlich, worauf es bei der Erbschaftsteuerberatung wirklich ankommt, wie Sie typische Fehler vermeiden und mit durchdachten Strategien Ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren können.

Testamentarische Gestaltung und Familiengesellschaften

Mit einem individuell abgestimmten Testament oder einer Familiengesellschaft können Sie die Nachfolge steuergünstig strukturieren. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen – etwa wenn Immobilien, Unternehmensanteile oder Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft (bspw. GmbH) zum Nachlass gehören – empfiehlt sich eine maßgeschneiderte Lösung. Ein klar formuliertes Testament verhindert nicht nur Streit unter den Erben, sondern ermöglicht auch eine gezielte Ausnutzung steuerlicher Vorteile.

Vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH)

Durch die Bündelung von Immobilien oder Wertpapiervermögen können Sie nicht nur die Verwaltung vereinfachen, sondern auch steuerliche Vorteile erzielen. Die Anteile lassen sich schrittweise übertragen.

Familiengesellschaft

Ermöglicht eine strukturierte Übertragung von Unternehmensanteilen unter Nutzung der persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre, während Sie die Kontrolle über das Vermögen behalten.

Testament mit steuerlicher Optimierung

Ein klar formuliertes Testament verhindert Streit unter den Erben und ermöglicht eine gezielte Ausnutzung steuerlicher Vorteile durch optimale Vermögensverteilung.

Stiftungen als Instrument zur Vermögensübertragung

Stiftungen bieten vermögenden Personen eine nachhaltige Möglichkeit, Werte generationenübergreifend zu sichern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Besonders dann, wenn das Familienvermögen langfristig erhalten bleiben soll, kann eine Stiftung eine attraktive Alternative sein. Die Gründung einer Stiftung ermöglicht es Ihnen, festzulegen, wie das Vermögen künftig verwendet wird – beispielsweise mit einer gemeinnützigen Stiftung zur Förderung bestimmter gemeinnütziger Zwecke oder mit einer Familienstiftung zur Versorgung der eigenen Familie.

Steuerstrategien für Unternehmer in Nürnberg

Familienstiftung

Familienstiftungen dienen der langfristigen Vermögenssicherung innerhalb der Familie

Zuwendungen bis zu 100.000 EUR sind steuerfrei, Beiträge über dem Freibetrag werden nach den geltenden Steuersätzen besteuert

Steuerstrategien für Unternehmer in Nürnberg

Gemeinnützige Stiftung

Gemeinnützige Stiftungen verfolgen ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke

Sind von der Erbschaft-/Schenkungsteuer ausgeschlossen, wodurch es keine Begrenzung für steuerfreie Zuwendungen gibt

Für viele Mandanten ergibt sich daraus ein erheblicher Unterschied in der steuerlichen Belastung – vor allem dann, wenn größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile übertragen werden sollen. Eine individuelle Analyse der familiären Situation ermöglicht es, gezielt Vorteile zu nutzen und die Steuerlast nachhaltig zu senken.

Steuerliche Vorteile von Stiftungen:

  • Hohe Freibeträge bei der Vermögensübertragung
  • Besondere Vergünstigungen bei der laufenden Besteuerung
  • Langfristige Vermögenserhaltung
  • Flexible Gestaltung der Vermögensverwendung

Die Auswahl des passenden Instruments hängt immer von Ihrer individuellen Situation ab – sei es als Unternehmerin mit Familienbetrieb wie Claudia aus Nürnberg oder als Investor mit umfangreichem Immobilienvermögen. Im Rahmen einer persönlichen Erbschaftsteuerberatung entwickeln wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre steuerlichen Ziele ebenso berücksichtigt wie Ihre familiären Wünsche.

Wer frühzeitig aktiv wird und professionelle Unterstützung nutzt, verschafft sich entscheidende Vorteile gegenüber einer ungeplanten Nachfolgegestaltung. Im nächsten Abschnitt beleuchten wir deshalb die Besonderheiten bei Immobilien- und Betriebsvermögen sowie Sofortmaßnahmen nach dem Erbfall.


Sonderfälle und Sofortmaßnahmen: Immobilien, Betriebsvermögen

Besonderheiten bei Immobilien- und Betriebsvermögen

Bei der Übertragung von Immobilien und Betriebsvermögen im Rahmen einer Erbschaft greifen spezielle steuerliche Regeln, die gezielt zur Reduzierung der Steuerlast genutzt werden können. Gerade Immobilienbesitzer und Unternehmer profitieren von Vergünstigungen, die das Steuergesetz für diese Vermögensarten vorsieht.

Selbstgenutzte Wohnimmobilien

Wenn Lebenspartner oder Kinder nach dem Erbfall weiterhin in der Immobilie wohnen, bleibt diese häufig vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Voraussetzung: Selbstnutzung für mindestens 10 Jahre.

Betriebsvermögen
(§§ 13a, 13b ErbStG)

Das Betriebsvermögen kann unter bestimmten Bedingungen zu 85% oder sogar vollständig steuerfrei übertragen werden. Entscheidend: Fortführung über mindestens 5 Jahre und Erhalt der Lohnsumme.

Vermietete Immobilien

Bewertung nach dem gemeinen Wert mit verschiedenen Bewertungsabschlägen für vermietete Objekte. Hier gibt es erhebliche Gestaltungsspielräume.

Drei Personen in Businesskleidung beraten sich am Schreibtisch

Sofortmaßnahmen nach dem Erbfall

Nach dem Eintritt eines Erbfalls besteht in vielen Fällen noch die Möglichkeit, durch gezielte Maßnahmen Einfluss auf die Höhe der Erbschaftsteuer zu nehmen:

  • Vollständige und strukturierte Erfassung aller Vermögenswerte
    von Immobilien über Bankguthaben bis zu Unternehmensbeteiligungen
  • Ermittlung offener Schulden oder Verbindlichkeiten des Nachlasses
    diese können vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden und so die Steuerlast mindern
  • Ausschlagung der Erbschaft
    wenn mit dem Nachlass verbundene Schulden den Vermögenswert übersteigen oder steuerliche Nachteile entstehen, kann innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist auf das Erbe verzichtet werden
  • Teilungsanordnung im Testament oder im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen den Erben
    gezielte Übertragung von bspw. Immobilien an Personen mit besonderen Freibeträgen oder Steuerklassen
  • Nachträgliche Schenkungen innerhalb der Familie
    zur optimalen Ausschöpfung von Freibeträgen, zum Beispiel, wenn ein Elternteil einen Teil des geerbten Vermögens an Kinder weitergibt.

Wichtig: Für viele Sofortmaßnahmen gelten gesetzliche Fristen. Eine sorgfältige Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ist ratsam, um keine Fristen zu versäumen und die steuerlichen Spielräume voll auszunutzen.


Fazit: Erbschaftsteuerberatung als Weichenstellung für Ihre finanzielle Zukunft

Wer sein Vermögen vorausschauend sichern und steueroptimiert an die nächste Generation übergeben möchte, trifft mit einer professionellen Erbschaftsteuerberatung eine der wichtigsten Entscheidungen für die eigene Familie und das Lebenswerk. Die Komplexität des deutschen Erbschaftsteuerrechts, die Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten sowie die individuellen Besonderheiten bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder größeren Privatvermögen verlangen nach maßgeschneiderten Lösungen, die weit über pauschale Empfehlungen hinausgehen. Gerade vermögende Privatpersonen, Unternehmer, Immobilienbesitzer oder Gesellschafter stehen vor der Herausforderung, nicht nur die gesetzlichen Freibeträge und Steuerklassen optimal zu nutzen, sondern auch familiäre Wünsche, unternehmerische Ziele und steuerliche Vorgaben miteinander in Einklang zu bringen.

Steuerberater berät bei Erbschaftssteuer – Reduzierung von Steuerlasten, Nutzung steuerlicher Freibeträge und Unterstützung bei Unternehmensnachfolge.

Die Beispiele aus diesem Beitrag zeigen eindrucksvoll, wie erheblich sich eine frühzeitige Planung auf die Steuerlast auswirkt: Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten können Sie Freibeträge mehrfach ausschöpfen und so erhebliche Teile Ihres Vermögens steuerfrei übertragen. Testamente, Familiengesellschaften und insbesondere Stiftungen ermöglichen darüber hinaus, Nachfolgeregelungen individuell zu gestalten und Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
Für Betriebsvermögen oder Immobilien gelten spezielle Vergünstigungen und Bewertungsregeln, deren richtige Anwendung häufig den Unterschied zwischen einer hohen Steuerbelastung und einer optimalen Lösung ausmacht. Gleichzeitig ist es entscheidend, typische Fehler wie das Übersehen von Fristen, unvorteilhafte Verfügungen im Testament oder eine unzureichende Dokumentation gegenüber dem Finanzamt zu vermeiden.

Die Erfahrung zeigt: Wer sich rechtzeitig beraten lässt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern sorgt auch für Klarheit und Sicherheit innerhalb der Familie – sei es durch transparente Kommunikation, verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen oder eine strukturierte Nachfolgeplanung.

Unsicherheiten rund um Nießbrauchrechte, die Nutzung von GmbH-Strukturen oder die Einbindung entfernterer Verwandter lassen sich im Rahmen einer individuellen Beratung gezielt klären. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen alle relevanten Optionen, erläutern Chancen und Risiken verständlich und begleiten Sie partnerschaftlich durch den gesamten Prozess – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung Ihrer persönlichen Strategie.

Ihr Vorteil: Sie profitieren von unserer langjährigen Expertise als Steuerberater ebenso wie von unserem Anspruch an Transparenz und Serviceorientierung. Nutzen Sie das Potenzial einer fundierten Erbschaft-/Schenkungssteuerberatung, um Ihr Vermögen nachhaltig zu schützen und Ihren Handlungsspielraum voll auszuschöpfen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre individuelle Nachfolgestrategie zu entwickeln und alle steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen – damit Sie Ihr Lebenswerk sicher weitergeben und Ihre Familie langfristig absichern.

Wenn Sie konkrete Fragen haben oder eine persönliche Analyse Ihrer Situation wünschen, nehmen Sie Kontakt auf: Gemeinsam erreichen wir Ihre steuerlichen Ziele mit Weitblick und Kompetenz.

FAQ: Antworten auf häufige Fragen rund um Freibeträge, Steuerklassen und Gestaltungsspielräume

Mit diesen kompakten Antworten erhalten Sie einen ersten Überblick über typische Herausforderungen bei der Nachfolgeplanung. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Analyse wünschen, empfehlen wir ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Steuerberatern. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie und unterstützen Sie bei der Erbschaft-/Schenkungssteuererklärung, damit Sie Ihr Vermögen sicher und steueroptimiert an die nächste Generation weitergeben können.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Auswahl und Umsetzung der passenden Maßnahmen.

Zusatzqualifikationen

Um Sie bestmöglich bei Ihren Anliegen rund um Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu unterstützen, verfügen wir über spezielle Zusatzqualifikationen. Diese Expertise ermöglicht es uns, individuelle und passgenaue Lösungen für Ihre Nachlass- und Vermögensplanung zu entwickeln.

  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V)
  • Fachberater für Nachlassgestaltung und Testamentsvollstreckung (DStV e.V)
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner