Individuelle Beratung
Maßgeschneiderte Strategien für Ihre spezifischen Ziele und nachhaltigen Erfolg
Langjährige Expertise
Fundiertes Fachwissen in Steueroptimierung, Unternehmensstrukturen und Nachfolgeplanung
Transparenz & Rechtssicherheit
Alle Maßnahmen im Einklang mit geltendem Steuerrecht für dauerhafte Planungssicherheit
Ganzheitlicher Ansatz
Berücksichtigung steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und persönlicher Ziele
Steuern sparen durch kluge Strukturierung: Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Unternehmensplanung im Fokus
Steueroptimierung ist ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen und vermögende Privatpersonen. Durch gezielte Steuergestaltung, die vorausschauende Planung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Wahl optimaler Unternehmensstrukturen wie Holding oder vermögensverwaltende GmbH lassen sich die Steuerlast nachhaltig senken, finanzielle Freiräume schaffen und Vermögen rechtssicher schützen.
Die Kanzlei Klaus Düthorn Steuerberater bietet praxisnahe Maßnahmen, um steuerliche Vorteile auszuschöpfen, Chancen von Strukturen zu nutzen und eine vorausschauende Nachfolgeplanung umzusetzen. So profitieren Sie von individuellen Lösungen, die langfristige Sicherheit und Wachstum ermöglichen.
Ihre zentrale Frage: Wie gelingt es, steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen und dabei rechtssicher zu agieren, während Sie Ihr Unternehmen oder Ihr Vermögen gezielt auf nachhaltigen Erfolg ausrichten?
Klaus Düthorn Steuerberater zeigt Ihnen, wie Sie mit durchdachter Steuergestaltung, klugen Unternehmensstrukturen und einer vorausschauenden Strategie bezüglich der Erbschaft- und Schenkungsteuer Ihre Steuerlast spürbar senken und neue finanzielle Freiräume schaffen.
Steueroptimierung mit Fokus auf Erbschaft- und Schenkungsteuer: Vermögen sichern und steuerliche Belastungen nachhaltig senken
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer spielt eine zentrale Rolle bei der langfristigen Steueroptimierung für Unternehmer und vermögende Privatpersonen. Gerade bei der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation eröffnen sich durch eine vorausschauende Planung erhebliche Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast deutlich zu reduzieren und das Familienvermögen nachhaltig zu sichern. Wir begleiten Sie dabei, die komplexen Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts transparent zu verstehen und gezielt zu nutzen.
Warum die Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer für Ihre Steueroptimierung wichtig ist
Freibeträge optimal nutzen
Nutzen Sie gesetzliche Freibeträge alle 10 Jahre neu und übertragen Sie Vermögen in mehreren Etappen steuerfrei an die nächste Generation.
Immobilien steuergünstig übertragen
Spezielle Regelungen ermöglichen die steuerfreie Übertragung selbstgenutzter Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen.
Betriebsvermögen schützen
Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen sichern Arbeitsplätze und ermöglichen teilweise oder vollständige Steuerbefreiung.
Testamente & Gesellschaften
Familiengesellschaften, Stiftungen und durchdachte Testamente schaffen optimale Rahmenbedingungen für die Nachfolge.
Strategische Planung
Frühzeitige Planung ermöglicht die mehrfache Nutzung von Freibeträgen und minimiert die Steuerlast erheblich.
Rechtssichere Umsetzung
Professionelle Begleitung vermeidet typische Fehler wie unzureichende Dokumentation oder verpasste Fristen.
Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was Sie wissen sollten
In Deutschland unterliegen sowohl Erbschaften als auch Schenkungen der Steuerpflicht, sobald Vermögen auf eine andere Person übergeht. Dabei umfasst das steuerpflichtige Vermögen nicht nur Bargeld, sondern auch Immobilien, Unternehmensanteile, Wertpapiere oder Kunstgegenstände. Die Bewertung erfolgt zum sogenannten gemeinen Wert, also dem Marktpreis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte.
Die Höhe der Steuer richtet sich maßgeblich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser oder Schenker und der empfangenden Person. Hierbei werden unterschiedliche Steuerklassen angewandt, die zusammen mit den Freibeträgen die tatsächliche Steuerlast bestimmen. Ehegatten und Kinder profitieren von besonders hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen, während entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen deutlich höhere Steuersätze tragen müssen.

Ihre Vorteile durch gezielte Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung
Strategische Nutzung von Freibeträgen und Steuerklassen
Unsere individuelle Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt sicher, dass Sie nicht nur kurzfristig Steuern sparen, sondern eine nachhaltige und rechtssichere Nachfolgeplanung umsetzen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Optionen, erläutern Chancen und Risiken verständlich und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die Ihr Vermögen schützen und den Cashflow sichern. So schaffen Sie eine solide Basis für den Generationenwechsel und vermeiden typische Fehler wie unzureichende Dokumentation oder verpasste Fristen.
Ein zentraler Hebel zur Steueroptimierung liegt in der gezielten Nutzung der gesetzlichen Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden, was insbesondere bei frühzeitigen Schenkungen erhebliche Steuervorteile ermöglicht. So lässt sich Vermögen in mehreren Schritten steuerfrei übertragen und langfristig steuerbegünstigtes Vermögen aufbauen.

Ehegatten: 500.000 €
Höchster Freibetrag mit den günstigsten Steuersätzen in Steuerklasse I

Kinder: 400.000 €
Großzügiger Freibetrag für direkte Nachkommen mit niedrigen Steuersätzen

Enkelkinder: 200.000 €
Attraktive Möglichkeiten für generationenübergreifende Vermögensübertragung
Gestaltungsmöglichkeiten: Schenkungen, Testamente und Familiengesellschaften
Neben der Nutzung von Freibeträgen bieten sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu optimieren. Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen es, Vermögen frühzeitig und steuerbegünstigt zu übertragen. Dabei ist eine sorgfältige Dokumentation und Bewertung der übertragenen Vermögenswerte unerlässlich.
Testamente und Familiengesellschaften wie vermögensverwaltende GmbHs oder Stiftungen schaffen zusätzliche Spielräume. Sie ermöglichen es, Vermögen gebündelt zu verwalten, die Kontrolle zu behalten und die Übertragung der Anteile steuerlich vorteilhaft zu gestalten. Besonders bei komplexen Vermögensstrukturen oder Unternehmensnachfolgen sind diese Instrumente unverzichtbar.
Besondere Regelungen bei Immobilien- und Betriebsvermögen:
Immobilien und Betriebsvermögen unterliegen speziellen steuerlichen Regelungen, die erhebliche Vorteile bieten können. Selbstgenutzte Immobilien sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der überlebende Ehegatte oder die Kinder die Immobilie weiterhin bewohnen.
Betriebsvermögen kann unter Einhaltung bestimmter Bedingungen – wie Fortführung des Unternehmens und Einhaltung von Behaltensfristen – teilweise oder vollständig von der Steuer befreit sein. Diese Verschonungsregelungen unterstützen den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmensstrukturen und sind ein wichtiger Bestandteil der Nachfolgeplanung.
Schritt-für-Schritt zur optimalen Nachfolgeplanung
1. Erfassung aller Vermögenswerte: Vollständige Analyse Ihrer Vermögenssituation und Dokumentation aller relevanten Assets.
2. Analyse der persönlichen Situation: Prüfung der Freibeträge, Steuerklassen und individuellen Rahmenbedingungen.
3. Entwicklung einer individuellen Strategie: Maßgeschneiderte Planung unter Nutzung von Schenkungen, Testamentsgestaltungen und Gesellschaftsmodellen.
4. Umsetzung der Maßnahmen: Professionelle Begleitung bei der rechtssicheren Implementierung aller Schritte.
5. Laufende Anpassung: Kontinuierliche Überprüfung und Optimierung Ihrer Strategie.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer bietet vielfältige Möglichkeiten, Ihre Steuerlast legal und nachhaltig zu senken. Mit einer individuellen Beratung bei einem erfahrenen Steuerberater und einer vorausschauenden Planung schaffen Sie eine solide Basis für den Vermögensübergang an die nächste Generation – steuerlich optimiert, rechtssicher und auf Ihre persönlichen Ziele abgestimmt.
Wir unterstützen Sie dabei, alle Potenziale auszuschöpfen, Risiken zu vermeiden und Ihr Vermögen langfristig zu schützen. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre steuerlichen Ziele erreichen und Ihre finanzielle Zukunft sichern.
Steueroptimierung als strategischer Erfolgsfaktor für Unternehmer und vermögende Privatpersonen
Eine zielgerichtete Steueroptimierung ist für Unternehmer, Geschäftsführer, Investoren und vermögende Privatpersonen ein zentraler Hebel zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenserfolgs und der privaten Vermögensentwicklung. In einem zunehmend komplexen steuerlichen Umfeld ist es entscheidend, steuerliche Potenziale frühzeitig zu erkennen und gezielt zu nutzen. Wer seine steuerliche Situation aktiv gestaltet, schafft nicht nur kurzfristige Entlastung, sondern legt auch die Grundlage für langfristige Stabilität und Wachstum – sei es im Unternehmen, im privaten Vermögen oder bei der Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Gerade bei wachsenden Unternehmensstrukturen, Immobilieninvestitionen oder der Verwaltung größerer Vermögen eröffnet eine fundierte Steuergestaltung zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Ressourcen effizient einzusetzen und gezielt Rücklagen zu bilden.
Der Mehrwert professioneller Steuerberatung: Eine professionelle Steuerberatung unterstützt Sie dabei, individuelle Strategien zu entwickeln, die exakt auf Ihre Ziele und Rahmenbedingungen zugeschnitten sind. Im Mittelpunkt steht stets die Frage: Wie lassen sich Steuern rechtssicher sparen, ohne Chancen auf nachhaltigen Vermögensaufbau ungenutzt zu lassen?
Neben klassischen Maßnahmen wie der Nutzung von Freibeträgen oder der optimalen Gestaltung von Betriebsausgaben gewinnen innovative Strukturen wie Holdinggesellschaften, vermögensverwaltende GmbHs, Stiftungen, Genossenschaften und eine vorausschauende Planung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer an Bedeutung. Diese ermöglichen es, Gewinne gezielt zu steuern, steuerbegünstigtes Vermögen aufzubauen und den Cashflow langfristig zu optimieren.
Wettbewerbsvorteil für Unternehmen
Insbesondere für Unternehmen bietet die Steueroptimierung einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. Durch eine vorausschauende Planung können Sie finanzielle Spielräume schaffen, Investitionen fördern und die Liquidität sichern. Auch für Privatpersonen mit umfangreichem Immobilienbesitz oder Kapitalanlagen lohnt sich eine strategische Herangehensweise: So lassen sich steuerliche Belastungen minimieren und gleichzeitig die Grundlage für eine erfolgreiche Vermögensentwicklung sowie eine steueroptimierte Nachfolgeplanung schaffen.
Jede Maßnahme der Steuergestaltung sollte dabei transparent, nachvollziehbar und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sein. Gemeinsam mit einem erfahrenen Steuerberater entwickeln Sie Lösungen, die nicht nur den aktuellen gesetzlichen Rahmen berücksichtigen, sondern auch zukünftige Entwicklungen antizipieren. Auf diese Weise entsteht ein ganzheitliches Konzept, das neben steuerlichen Aspekten auch betriebswirtschaftliche und persönliche Ziele einbezieht – einschließlich der Berücksichtigung erbschaft- und schenkungsteuerlicher Fragestellungen.

Wichtig: Im Mittelpunkt einer erfolgreichen Steueroptimierung steht die konsequente Ausrichtung auf Ihre individuellen Ziele. Ob Sie ein Unternehmen führen, in Immobilien investieren oder als Privatperson Ihr Vermögen schützen möchten – die richtige Strategie beginnt mit einer umfassenden Analyse Ihrer Ausgangslage. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt: Unternehmensstruktur, Investitionspläne, Art und Umfang des Vermögens sowie persönliche Präferenzen.

Ihre Vorteile durch maßgeschneiderte Steueroptimierung auf einem Blick
Für viele Mandanten ist es besonders wichtig, dass steuerliche Lösungen nicht nur kurzfristige Effekte erzielen, sondern langfristig Bestand haben. Daher steht bei jeder Beratung neben der aktuellen Optimierung vor allem die nachhaltige Sicherung des Erfolgs im Mittelpunkt. Gemeinsam erarbeiten wir praxisnahe Maßnahmen, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich überzeugen – immer mit dem Ziel, Ihr Unternehmen oder Ihr Vermögen zukunftssicher aufzustellen.
Transparenz und Partnerschaft Unser Versprechen: Eine professionelle Kanzlei legt größten Wert darauf, dass alle empfohlenen Maßnahmen sorgfältig geprüft und individuell angepasst werden. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen jede Option auf ihre rechtliche Tragfähigkeit und erläutern verständlich mögliche Chancen sowie potenzielle Risiken. Dabei behalten wir stets aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht im Blick und passen Strategien bei Bedarf flexibel an neue Rahmenbedingungen an.
Unternehmensstrukturen als Schlüssel zur Steuerreduzierung
Durch die gezielte Wahl und Gestaltung von Unternehmensstrukturen eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten, die Steuerlast nachhaltig zu senken und finanzielle Spielräume zu erweitern. Die Struktur eines Unternehmens beeinflusst maßgeblich, wie Einkünfte versteuert werden, welche steuerlichen Vorteile genutzt werden können und wie flexibel Sie auf Veränderungen reagieren. Gerade für Unternehmen, die wachsen oder sich weiterentwickeln möchten, bietet eine kluge Strukturierung entscheidende Vorteile.
Eine gut durchdachte Organisationsform erlaubt es, Gewinne effizient zu steuern, Investitionen gezielt zu planen und Risiken zu minimieren – stets im Rahmen der geltenden Steuergesetze.
Gestaltungsmöglichkeiten und ihre steuerlichen Effekte
Die Auswahl der passenden Unternehmensstruktur ist ein zentraler Baustein jeder erfolgreichen Steueroptimierung. Je nach Zielsetzung kommen unterschiedliche Modelle in Betracht – von der klassischen Kapitalgesellschaft über Personengesellschaften bis hin zu spezialisierten Konstruktionen wie Holdings, vermögensverwaltenden GmbHs, Genossenschaften und Stiftungen. Jede dieser Strukturen bietet eigene Vorzüge und Herausforderungen im Hinblick auf Steuerlast, Haftung und Flexibilität.

Kapitalgesellschaften
GmbH, AG, Stiftungen oder Genossenschaften ermöglichen klare Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen.
Gewinne werden zunächst auf Gesellschaftsebene besteuert, wodurch sich in vielen Fällen eine günstigere Gesamtsteuerbelastung ergibt. Gleichzeitig können thesaurierte Gewinne, also nicht ausgeschüttete Erträge, im Unternehmen verbleiben und für künftige Investitionen genutzt werden – ein Vorteil, der gerade bei wachstumsorientierten Unternehmen den Cashflow stärkt.

Personengesellschaften
Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen
Personengesellschaften bieten im Vergleich mit Kapitalgesellschaften mehr Flexibilität bei der Gewinnverteilung und können in bestimmten Konstellationen steuerliche Vorteile bringen.

Holdingmodelle
Durch die Integration einer Personengesellschaft in einer Holdingstruktur lassen sich bspw. durch die gezielte Bündelung von Beteiligungen Verluste aus einzelnen Geschäftsbereichen mit Gewinnen verrechnen oder steuerliche Freibeträge optimal nutzen. Dabei ist jedoch eine sorgfältige Planung unerlässlich, um die Haftungsbegrenzung der jeweiligen Gesellschaften nicht zu gefährden.

Auslagerung bestimmter Vermögenswerte in separate Gesellschaften
Die Auslagerung bestimmter Vermögenswerte – etwa Immobilien – in separate Gesellschaften kann dazu beitragen, Risiken zu streuen und steuerliche Belastungen gezielt zu steuern. Hierbei ist eine sorgfältige Planung unabdingbar, um steuerliche Stolpersteine zu vermeiden und langfristig von den Vorteilen einer angepassten Struktur zu profitieren.
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtssichere Umsetzung
Die Auswahl und Umsetzung geeigneter Unternehmensstrukturen setzt voraus, dass alle Schritte transparent dokumentiert und nachvollziehbar gestaltet werden. Nur so lassen sich mögliche Risiken frühzeitig erkennen und spätere Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden vermeiden. Eine professionelle Kanzlei unterstützt Sie dabei, sämtliche Optionen sorgfältig abzuwägen, Chancen realistisch einzuschätzen und alle Maßnahmen im Einklang mit dem aktuellen Steuerrecht umzusetzen.
Im Mittelpunkt steht dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit: Wir begleiten Sie von der ersten Analyse über die Entwicklung individueller Strategien bis hin zur konkreten Umsetzung aller Schritte. Dabei behalten wir stets Ihre unternehmerischen Ziele sowie Ihre persönliche Vermögenssituation im Blick – für eine nachhaltige Reduzierung Ihrer Steuerlast, eine steueroptimierte Nachfolgeplanung und maximale Planungssicherheit.
Mit diesem Verständnis für die Bedeutung optimaler Unternehmensstrukturen rückt nun eine besonders effektive Variante in den Fokus: Die Holdingstruktur eröffnet zusätzliche steuerliche Spielräume und bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Unternehmen wie auch für vermögende Privatpersonen.
Die Holdingstruktur: Vorteile, Einsatzmöglichkeiten und praktische Umsetzung
Funktionsweise und Nutzen einer Holdingstruktur
Eine Holdingstruktur bietet Unternehmern und Investoren zahlreiche steuerliche Vorteile, indem sie Beteiligungen bündelt und Gewinne effizient steuert. Im Kern steht bei einer Holding die Trennung zwischen einer Muttergesellschaft (Holding) und mindestens einer operativen Tochtergesellschaft. Die Holding hält Anteile an den operativen Gesellschaften und übernimmt häufig strategische Aufgaben sowie die Verwaltung von Beteiligungen.
Steueroptimierte Gewinnthesaurierung
Gewinne aus Beteiligungen werden zu 95% steuerfrei ausgeschüttet und können gezielt reinvestiert werden.
Effiziente Vermögensverwaltung
Zentrale Verwaltung aller Beteiligungen mit besserer Übersicht und strategischer Steuerung.
Flexibles Wachstum
Neue Geschäftsfelder erschließen ohne jedes Mal neues Stammkapital aufbauen zu müssen.
Risikoabsicherung durch Holdingstruktur
Trennung von operativem Geschäft und Vermögensverwaltung schützt vor Haftungsrisiken.
Nachfolgeplanung
Strukturierte Übertragung von Beteiligungen mit optimaler Nutzung von Freibeträgen.
Steuerbegünstigte Veräußerung
Beim Verkauf von Anteilen bleiben 95% des Gewinns steuerfrei.

Kernvorteile einer Holdingstruktur
Praxisbeispiel: Steuerliche Effekte durch eine Holding
Ausgangssituation: Ein Unternehmen erzielt im laufenden Geschäftsjahr einen Gewinn von 500.000 Euro. Dieser wird zunächst in der operativen Gesellschaft mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet. Der verbleibende Nettobetrag kann anschließend an die Muttergesellschaft (Holding) ausgeschüttet werden.
Auf Ebene der Holding: Auf Ebene der Holding greift das sogenannte Schachtelprivileg nach § 8b KStG: 95 % der Gewinnausschüttung sind steuerfrei, lediglich 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer belastet. Dadurch entsteht auf die Ausschüttung eine zusätzliche Steuerbelastung von nur rund 1,5 %.
Zum Vergleich: Würde die Ausschüttung direkt an den GmbH-Gesellschafter erfolgen, unterläge sie der Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
Fazit: Die Holdingstruktur ermöglicht somit eine deutlich effizientere Reinvestition von Gewinnen innerhalb des Unternehmensverbunds – ein zentraler Vorteil für nachhaltige Steueroptimierung und den gezielten Vermögensaufbau.
Wer seine Steuerlast nachhaltig senken möchte, findet in der Holdingstruktur ein wirkungsvolles Instrument – insbesondere dann, wenn es um komplexe Unternehmensgruppen oder umfangreiche Vermögenswerte geht. Im nächsten Schritt betrachten wir mit der vermögensverwaltenden GmbH ein weiteres zentrales Element moderner Steuergestaltung, das insbesondere für Kapitalanlagen und Immobilien attraktive Möglichkeiten bietet.
Die vermögensverwaltende GmbH als Instrument der Steuergestaltung

Mit einer vermögensverwaltenden GmbH lassen sich Kapitalanlagen und Immobilien steuerlich optimieren, um Erträge effizienter zu strukturieren. Gerade für Unternehmen, Investierende und vermögende Privatpersonen, die ihre Steuerlast nachhaltig senken möchten, bietet diese Gesellschaftsform eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten.
Die vermögensverwaltende GmbH (kurz: vvGmbH) ist darauf spezialisiert, eigenes Vermögen – insbesondere Immobilien oder Beteiligungen – zu halten und zu verwalten. Im Gegensatz zu einer klassischen operativen GmbH betreibt sie in der Regel kein aktives Handels- oder Dienstleistungsgeschäft, sondern konzentriert sich auf die Verwaltung von Vermögenswerten. In bestimmten Fällen übernimmt die Gesellschaft zudem zentrale Steuerungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen – in diesem Zusammenhang spricht man von einer sogenannten Managementholding. Diese Strukturen eröffnen attraktive steuerliche Vorteile, die im Rahmen einer individuellen Beratung gezielt genutzt und optimal auf Ihre Situation abgestimmt werden können.
Vorteile und steuerliche Effekte der vvGmbH
Die vvGmbH ermöglicht es, Erträge aus Kapitalanlagen oder Immobilien auf Gesellschaftsebene zu versteuern. Während natürliche Personen Mieteinnahmen oder Kapitalerträge mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern müssen, profitieren Sie als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer vvGmbH von einem deutlich niedrigeren Körperschaftsteuersatz.
Immobilienverwaltung
Mieteinnahmen werden auf Gesellschaftsebene mit günstigerem Körperschaftsteuersatz versteuert.
Kapitalanlagen
Effiziente Bündelung und steueroptimierte Verwaltung von Wertpapieren und Beteiligungen.
Gewinnthesaurierung
Gewinne können in der Gesellschaft verbleiben und für Reinvestitionen genutzt werden.
Gewerbesteuerkürzung
Bei reiner Immobilienverwaltung kann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG greifen.
Flexible Ausschüttung
Strategische Steuerung von Ausschüttungen je nach persönlicher Situation.
Nachfolgegestaltung
Anteile lassen sich leichter übertragen als einzelne Vermögenswerte.
So lassen sich – im Gegensatz zur privaten Versteuerung – laufende Erträge aus Immobilienvermietung innerhalb der Gesellschaft ansammeln, ohne dass sofort hohe Steuerabzüge entstehen. Bei Wertpapiergeschäften fällt dagegen auch innerhalb der vvGmbH Gewerbesteuer an, was den Steuervorteil in diesem Bereich einschränkt. Diese thesaurierten Gewinne können anschließend für neue Investitionen genutzt oder gezielt ausgeschüttet werden, wenn es steuerlich sinnvoll ist.
Flexible Gewinnverwendung in der vvGmbH

Darüber hinaus kann eine vvGmbH langfristig erhebliche Vorteile bieten – insbesondere bei der Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung. Anteile an der Gesellschaft lassen sich gezielter übertragen als einzelne Immobilienobjekte, was die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie erleichtert und steuerliche Freibeträge optimal nutzt.
Wichtiger Hinweis zur Gewerbesteuer: Zwar unterliegt auch die vvGmbH grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht, doch kann diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen. Möglich ist das durch die sogenannte erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) – allerdings nur, wenn die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt. Für andere Anlageformen wie Wertpapiere oder Mischvermögen greift diese Regelung nicht, sodass hier zusätzlich Gewerbesteuer anfällt.
Praxisbeispiel: Steuerliche Effekte durch eine Holding
Ausgangssituation
Eine vermögende Privatperson hält mehrere vermietete Wohnimmobilien im Privatvermögen und erzielt daraus jährliche Mieteinnahmen von 150.000 Euro. Diese Einkünfte unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Gesamteinkommen bis zu 45 % betragen kann.
Alternative vvGmbH
Sollten die Immobilien dagegen von der Privatperson in eine vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) eingebracht werden, würden die Mieteinnahmen auf Ebene der Gesellschaft grundsätzlich nur mit Körperschaftsteuer (ca. 15 %) und gegebenenfalls Gewerbesteuer belastet. Die Steuerlast sinkt dadurch erheblich, und es bleibt mehr Kapital für den weiteren Vermögensaufbau verfügbar.
Allerdings ist bei einer solchen Übertragung eine genaue steuerliche Prüfung durch einen erfahrenen Steuerberater zwingend erforderlich, da sie regelmäßig Grunderwerbsteuer, Ertragsteuer auf stille Reserven sowie mögliche Folgen nach § 6 Abs. 5 EStG (Buchwertübertragung) auslösen kann. Diese Effekte können die anfänglichen Steuervorteile teilweise oder vollständig aufzehren. Daher sollte ein solcher Schritt immer in Abstimmung mit einem Steuerberater erfolgen.

Haftungsfragen bei der vvGmbH
Auch im Hinblick auf Haftungsfragen ist die Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen vorteilhaft. Grundsätzlich gilt die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, wodurch private Risiken außen vor bleiben, während das Gesellschaftsvermögen eigenständig geschützt ist. In der Praxis verlangen Banken bei Finanzierungen jedoch häufig private Bürgschaften, wodurch die Haftung nicht immer vollständig ausgeschlossen werden kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer vvGmbH
1. Analyse Ihrer Vermögenssituation
Gemeinsame Prüfung Ihrer aktuellen Vermögenssituation sowie Ihrer Ziele in Bezug auf Steueroptimierung und Vermögensschutz.
2. Gründung der vvGmbH
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Eintragung ins Handelsregister.
3. Übertragung der Vermögenswerte
Professionelle Begleitung bei der Übertragung von Immobilien oder Wertpapierdepots auf die Gesellschaft unter Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte.
4. Laufende Verwaltung
Umfassende Unterstützung bei Buchhaltung, Jahresabschluss und strategischer Beratung.
Wichtig: Steuerliche Beratung erforderlich!
Gerade bei der Übertragung von Wertpapierdepots ist eine vorherige steuerliche Beratung unerlässlich, da unter Umständen die vollen Kursgewinne bis zum Übertragungszeitpunkt steuerpflichtig werden können. Sowohl bei der Übertragung von Wertpapierdepots als auch bei Immobilien sind steuerliche Aspekte wie Grunderwerbsteuer oder stille Reserven zu berücksichtigen.
Chancen und Herausforderungen im Blick behalten
Die Nutzung einer vermögensverwaltenden GmbH ist kein Standardmodell für jede oder jeden; vielmehr sollte sie immer im Rahmen einer persönlichen Beratung geprüft werden. Wir analysieren gemeinsam alle relevanten Faktoren – von den steuerlichen Effekten über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zu Ihren langfristigen Zielen. So stellen wir sicher, dass Sie von den Vorteilen profitieren und mögliche Risiken frühzeitig erkannt werden. Auch die laufenden Kosten und administrativen Anforderungen einer GmbH sollten realistisch eingeschätzt werden; hier bieten wir Ihnen transparente Informationen und praxisnahe Empfehlungen für eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung.
Wer seine Steuerlast gezielt senken und gleichzeitig Vermögen strukturiert aufbauen möchte, findet in der vermögensverwaltenden GmbH ein wirkungsvolles Instrument moderner Steuergestaltung. Im nächsten Abschnitt werfen wir einen Blick darauf, wie internationale Strukturen und eine vorausschauende Nachfolgeplanung zusätzliche Chancen zur Steueroptimierung eröffnen können.
Internationale Steueroptimierung und Nachfolgeplanung: Chancen und Herausforderungen
Grenzüberschreitende Strategien zur Steueroptimierung
Internationale Unternehmens- und Vermögensstrukturen eröffnen zusätzliche Wege, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und internationale Investitionen steuerlich effizient zu strukturieren. Wer beispielsweise Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften hält oder Immobilien im Ausland besitzt, kann von unterschiedlichen Steuergesetzen profitieren – vorausgesetzt, die Maßnahmen werden sorgfältig geplant und rechtssicher umgesetzt. Die Nutzung internationaler Strukturen ist jedoch nicht pauschal vorteilhaft, sondern erfordert eine umfassende Analyse der jeweiligen Ausgangslage sowie der steuerlichen Rahmenbedingungen in den betroffenen Ländern.
Beispiel zur internationalen Gewinnverteilung: Erwirtschaftet eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland Gewinne über eine Tochtergesellschaft in einem Land mit niedrigerem Steuersatz, kann – je nach Abkommenslage – ein großer Teil des Gewinns im Ausland zu günstigeren Konditionen versteuert werden. Die Ausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft erfolgt dann häufig unter Anrechnung oder Freistellung der bereits gezahlten Steuern.

Doppelbesteuerungsabkommen als Schlüsselinstrument
Ein zentrales Element bei der internationalen Steueroptimierung ist die Vermeidung von Doppelbesteuerung. Hierzu existieren zwischen vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen, die regeln, in welchem Land bestimmte Einkünfte besteuert werden dürfen. Richtig angewendet, ermöglichen sie es, Gewinne aus operativen Tätigkeiten oder Kapitalanlagen optimal zu verteilen und so die Gesamtsteuerlast zu reduzieren.
Darüber hinaus bietet die Gründung ausländischer Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten Möglichkeiten, Investitionen gezielt zu steuern und Risiken zu streuen. Auch für Privatpersonen mit internationalem Immobilien- oder Kapitalvermögen ergeben sich attraktive Optionen, etwa durch den gezielten Erwerb von Immobilien in Ländern mit günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen oder durch die Nutzung internationaler Investmentvehikel. Entscheidend ist hierbei stets eine sorgfältige Abstimmung mit den eigenen steuerlichen Zielen sowie eine transparente Dokumentation aller Maßnahmen.
Wichtiger Hinweis zur Wegzugsbesteuerung
Bei grenzüberschreitenden Strukturen kann unter Umständen die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greifen. Diese kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn eine Privatperson ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt und dabei Kapitalgesellschaftsanteile mit stillen Reserven hält. In einem solchen Fall wird eine fiktive Veräußerung dieser Anteile angenommen, was zu einer sofortigen Besteuerung der stillen Reserven führen kann. Daher ist eine sorgfältige steuerliche Planung und eine enge Abstimmung mit einem erfahrenen Steuerberater unerlässlich, um internationale Gestaltungen optimal und rechtssicher umzusetzen.
Die internationale Steuergestaltung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Unterschiedliche Steuergesetze, komplexe Meldepflichten und laufende Änderungen im internationalen Steuerrecht erfordern fundierte Expertise und eine kontinuierliche Überwachung der gewählten Strukturen. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung Ihrer individuellen Strategie, prüfen gemeinsam alle Optionen und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung – damit Sie langfristig von den Vorteilen internationaler Steueroptimierung profitieren können, ohne unerwartete Risiken einzugehen.
Nachfolgeplanung als Bestandteil einer nachhaltigen Steuergestaltung
Wer frühzeitig an die Übertragung von Vermögenswerten oder Unternehmensanteilen auf die nächste Generation denkt, legt einen wichtigen Grundstein für nachhaltige Sicherheit und steuerliche Entlastung. Die strukturierte Nachfolgeplanung ist ein zentrales Element moderner Steuergestaltung – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen mit größerem Vermögen – mit dem Ziel, Vermögenswerte generationenübergreifend zu sichern, steuerbegünstigtes Vermögen aufzubauen und die Steuerlast, insbesondere im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu minimieren.

Zentrale Aspekte der Nachfolgeplanung:
Internationale Steueroptimierung und vorausschauende Nachfolgeplanung bilden zwei zentrale Säulen einer nachhaltigen Steuergestaltung. Sie eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Reduzierung Ihrer Steuerlast, steigern Ihre Flexibilität und sorgen langfristig für finanzielle Sicherheit – sowohl für Ihr Unternehmen als auch Ihr privates Vermögen.
Unser Beratungsansatz: Wir legen größten Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Alle Schritte werden offen kommuniziert, Chancen wie mögliche Risiken verständlich erläutert und individuell auf Ihre Ziele abgestimmt. So sichern Sie nicht nur Ihr Lebenswerk ab, sondern schaffen auch für nachfolgende Generationen stabile Grundlagen für Wachstum und Vermögensschutz.

Freibeträge gezielt nutzen und Steuern reduzieren
Ein zentraler Bestandteil der Nachfolgeplanung ist die optimale Nutzung von Freibeträgen bei Schenkungen und Erbschaften.
Der Erbschaftsteuerfreibetrag ermöglicht es, Vermögen bis zur jeweiligen Freigrenze steuerfrei auf Familienmitglieder zu übertragen – vorausgesetzt, die Übertragung erfolgt frühzeitig und strategisch geplant.
Durch mehrfache Nutzung der Freibeträge im Abstand von zehn Jahren lassen sich steuerliche Belastungen erheblich senken und Vermögenswerte effizient weitergeben.

Unternehmensnachfolge steuerlich optimal gestalten
Die Übertragung von Unternehmensanteilen oder Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt erfolgen.
Rechtsgrundlage sind die §§ 13a–13c ErbStG, die besondere Vergünstigungen für Betriebsvermögen, Kapitalgesellschaftsanteile oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen vorsehen.
Wichtig ist dabei die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen – etwa Behaltensfristen, Lohnsummenregelung und Einschränkungen beim Verwaltungsvermögen.
So sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens und nutzen steuerliche Spielräume bestmöglich.

Komplexe Vermögen strategisch und rechtssicher strukturieren
Bei größeren Vermögen, mehreren Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Investments empfiehlt sich eine strukturierte Nachfolgeplanung.
Durch den gezielten Einsatz von Holdingstrukturen oder vermögensverwaltenden GmbHs können Beteiligungen flexibel übertragen und steuerliche Vorteile maximiert werden.
Auch Stiftungen oder Genossenschaften sind mögliche Alternativen, um Vermögen generationenübergreifend zu sichern.
Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die steuerliche, rechtliche und persönliche Aspekte Ihrer Nachfolgeplanung optimal miteinander verbinden.
Individuelle Steueroptimierung als Schlüssel für nachhaltigen Erfolg
Wer steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zielgerichtet nutzen und gleichzeitig langfristige Sicherheit für Unternehmen und Vermögen schaffen möchte, erkennt schnell: Die beste Strategie ist immer so individuell wie die Ziele, Strukturen und Herausforderungen der jeweiligen Situation. Gerade die Vielfalt an Instrumenten – von maßgeschneiderten Unternehmensstrukturen über die gezielte Nutzung von Holdingmodellen und vermögensverwaltenden GmbHs, Genossenschaften oder Stiftungen bis hin zu grenzüberschreitenden Lösungen und einer vorausschauenden Nachfolgeplanung durch cleveren Umgang mit Erbschaft- und Schenkungsteuer – eröffnet Ihnen zahlreiche Wege, Ihre Steuerlast gesetzeskonform und dauerhaft zu senken.
Doch der entscheidende Erfolgsfaktor liegt nicht allein im Wissen um steuerliche Möglichkeiten, sondern im Zusammenspiel aus fachlicher Expertise, partnerschaftlicher Beratung und konsequenter Umsetzung.
Ihr konkreter Nutzen: Sie profitieren von einer spürbaren Reduzierung der Steuerlast, einem gestärkten Cashflow sowie einer klaren Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen. Gleichzeitig bleiben Sie flexibel, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können – sei es durch Anpassung bestehender Strukturen oder Integration zusätzlicher Steuervorteile.
Ihre Vorteile durch professionelle Beratung:


Ihre Vorteile durch professionelle Beratung:
Die Erfahrung zeigt: Wer frühzeitig plant und gemeinsam mit einem erfahrenen Steuerberater alle relevanten Optionen prüft, vermeidet strukturelle Fehler, nutzt Gestaltungsspielräume optimal aus und ist auch auf künftige Änderungen im Steuergesetz bestens vorbereitet. Das gilt sowohl für Unternehmen mit Expansionsplänen als auch für Investierende oder Privatpersonen mit komplexen Vermögensverhältnissen. Insbesondere die Kombination aus individuellen Lösungen und einer kontinuierlichen Begleitung durch spezialisierte Kanzleien schafft das Fundament für eine erfolgreiche Steueroptimierung – ob bei der Gründung einer Holdingstruktur, der Übertragung von Immobilien auf eine vvGmbH, der Planung grenzüberschreitender Aktivitäten oder der steueroptimierten Nachfolgeplanung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Mit einer individuellen Beratung, die Ihre persönliche Ausgangslage umfassend analysiert und praxisnah begleitet, lassen sich nicht nur kurzfristige Steuervorteile realisieren, sondern vor allem nachhaltige Strukturen etablieren, die Wachstum, Vermögensschutz und unternehmerische Flexibilität dauerhaft sichern. Wir legen bei jeder Strategie größten Wert auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit – denn nur so können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und zugleich neue finanzielle Spielräume erschließen.
Wir begleiten Sie auf diesem Weg als verlässlicher Partner – mit Expertise, Empathie und dem Anspruch, Ihnen jederzeit größtmögliche Sicherheit sowie echten Mehrwert zu bieten. Wenn Sie mehr über individuelle Lösungen erfahren oder offene Fragen klären möchten, laden wir Sie herzlich ein, Kontakt aufzunehmen oder weiterführende Informationen auf den genannten Seiten zu nutzen. Gemeinsam erreichen wir Ihr Ziel: eine Holdingstruktur, die Ihnen nachhaltige Vorteile verschafft und Ihre unternehmerische Freiheit wirkungsvoll erweitert.
FAQ: Antworten auf häufige Fragen zur Steueroptimierung
Zusatzqualifikationen
Um Sie bestmöglich bei Ihren Anliegen rund um Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu unterstützen, verfügen wir über spezielle Zusatzqualifikationen. Diese Expertise ermöglicht es uns, individuelle und passgenaue Lösungen für Ihre Nachlass- und Vermögensplanung zu entwickeln.
